EU-Kommission: Konsultation zu Leitlinienentwürfen für KI-Transparenzpflichten eröffnet

27. Mai 2026

Ab dem 2. August 2026 müssen Personen in der EU darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten ausgesetzt sind.

Konkret sind Anbieter verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren, wenn diese mit einem KI-System interagieren, und maschinenlesbare Kennzeichnungen hinzuzufügen, die die Erkennung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten ermöglichen. Anwender müssen zudem Personen darüber informieren, wenn diese Deepfakes, KI-generierten Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind.

Aktuell hat die EU-Kommission nun Entwürfe für Leitlinien zu den Transparenzpflichten des AI Acts (= KI-Verordnung) veröffentlicht. Stellungnahmen hierzu können von Interessenträgern bis zum 03. Juni 2026 eingereicht werden. Sinn und Zweck der Leitlinienentwürfe ist die Präzisierung des Anwendungsbereiches der Transparenzpflichten und die Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften für Anbieter sowie Anwender. Zusätzlich entsteht ein freiwilliger Verhaltenskodex von unabhängigen Experten, der aller Voraussicht nach im Juni 2026 vorliegen soll.

Dr. Britta Rosenberg, Rechtsexpertin im HEALTH.AI Pomerania-Projekt, Universität Greifswald, Institut für Pharmazie / Prof. Dr. W. Weitschies