Kein Aufschub bei der Umsetzung des AI-Acts durch die EU-Kommission

Health.AI News

Entsprechenden Wünschen der nationalen und europäischen Wirtschaft aus diversen Gründen nach einer Verschiebung des Zeitrahmens für die Einführung des AI-Acts ist die EU-Kommission nicht nachgekommen. Für Anwender bedeutet dies, dass in 4 Wochen die entsprechenden Governance Pflichten für den rechtskonformen KI-Einsatz greifen.
Der ausstehende „Code of Practice“ für sog. Allzweck-Modelle (General Purpose AI – GPAI), z.B. KI-Modelle von OpenAI, Meta und Google, soll nun zeitnah von der Kommission vorgelegt werden, so dass auch dieser Teil der europäischen KI-VO im August in Kraft treten kann. Mit dem „Code of Practice“ sollen Anwendungsregeln für GPAI-Modelle als gute fachliche Praxis eines i.S.d. EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) sicheren Betriebs definiert werden. Die Anwendung des Codes ist freiwillig, so dass die Umsetzung der KI-VO auch anders erfolgen kann.

Überblick zum Inkrafttreten und über die Umsetzungsstufen der KI-VO:

• seit 1. Aug. 2024 in Kraft

• Staffelung der vollständigen Anwendbarkeit – Art. 113:

  • 2. Februar 2025: Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko (Art. 1 bis 5)
  •  2. August 2025: insbes. Sanktionen (Art. 99 ff.) und Verhaltenskodizes und Regeln für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 51 ff.)
  • 2. August 2026: Allgemeine Anwendbarkeit der meisten Vorschriften bis auf Art. 6 Abs. 1 und die entsprechenden Pflichten
  • 2. August 2027: Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 Abs. 1)

Dr. Britta Rosenberg Rechtsexpertin im HEALTH.AI Pomerania-Projekt, Universität Greifswald, Institut für Pharmazie / Prof. Dr. W. Weitschies